Neu verpflichtend
Der AI Act führt risikobasierte Anforderungen ein. Verbote und KI-Kompetenzpflichten gelten seit Februar 2025, Regeln für allgemeine KI-Modelle seit August 2025; weitere Vorgaben gelten seit August 2026. Die Kommission weist nach dem AI Omnibus verlängerte Fristen für Hochrisiko-Anwendungen aus: 2. Dezember 2027 für bestimmte Anwendungsbereiche und 2. August 2028 für in regulierte Produkte eingebettete Systeme. Nicht jede KI-Funktion macht eine Maschine zu einem Hochrisiko-KI-System.
Bereits bestehende Pflicht
Produktsicherheits-, Datenschutz- und vertragliche Anforderungen können unabhängig vom AI Act gelten. Der AI Act ersetzt deren eigenständige Bewertung nicht.
Optionale digitale Möglichkeit
Risikomanagement (Risk Management), technische KI-Dokumentation, Dateninformationen, Protokollierung, menschliche Aufsicht (Human Oversight), Änderungsstände und Gebrauchsinformationen lassen sich in einer gewählten Nachweisstruktur organisieren. Roboterausweis ist kein vorgeschriebenes Register.
Neue Rollen-/Verantwortungsfolge
Anbieter und Betreiber haben unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Veränderungen und der Vertrieb unter eigenem Namen können eine Neubewertung der Rolle erfordern. Die Plattform bestimmt weder Risikoklasse noch Rechtsrolle.
Keine autonome Produktentscheidung
Roboterausweis unterstützt die Dokumentation. Es greift nicht in autonome Entscheidungen, Sicherheitsfunktionen oder Maschinensteuerungen ein. Die Einordnung und fachliche Prüfung verbleiben beim Unternehmen.
Offizielle Grundlagen
Quellenstand: 10. Oktober 2026. Allgemeine Information; keine rechtliche Einstufung des Einzelfalls.
Europäische Kommission · Informationen zum Regelwerk (öffnet in neuem Fenster)EUR-Lex · Rechtsgrundlage (öffnet in neuem Fenster)EUR-Lex · Änderung des AI Act (öffnet in neuem Fenster)